Augenarzt für den Mutter-Kind-Pass in Innsbruck
Im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind zwei augenärztliche Kontrollen vorzunehmen.
Die erste Untersuchung (zwischen dem 10. und 14. Lebensmonat) kann sowohl vom Hausarzt als auch vom Augenarzt vorgenommen werden. Dabei profitieren Sie von der Erfahrung des Augenarztes, da Hinweise auf das Schielen oft nicht sichtbar sind, die Auswirkungen jedoch tiefgreifend sein können.
Zweite Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
Die zweite Untersuchung findet zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat statt. Diese gibt Aufschluss über die weitere Entwicklung der Sehfähigkeiten Ihres Kindes.
Nachsorge
